Rechtliches

Im Folgenden werden die wichtigsten internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, Normen, Brancheninitiativen sowie Nachhaltigkeitsguidelines aufgelistet, die seitens der Mobilfunkbranche einzuhalten sind bzw. in deren Rahmen Nachhaltigkeitsaktivitäten unternommen und berichtet werden:

  • EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852:
    Die EU-Taxonomie ist Teil des europäischen „Green Deal“ und hat zum Ziel, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu erhöhen. Durch die verpflichtende Berichterstattung wird Nachhaltigkeit mit finanziellen Leistungsindikatoren gemessen.
    Die EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852, die im Juni 2020 in Kraft getreten ist, der Climate Delegate Act [2021/2139] für die Umweltziele Klimaschutz und Klimawandelanpassung, die zugehörigen Annexes I und UU sowie der ergänzende Delegated Act 2021 /21 78, der die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung festlegt, bilden aktuell den gesetzlichen Rahmen für die Berichterstattung.
    [https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj?locale=de]
  • Österreich: Bundesgesetz über die Verbesserung der Energieeffizienz bei Haushalten, Unternehmen und dem Bund sowie Energieverbrauchserfassung und Monitoring (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG; BGBl. I Nr. 59/2023 )
    Ziele dieses Bundesgesetzes sind u.a. die Verbesserung der Energieeffizienz, die Senkung des Endenergieverbrauchs, Vorgaben für z.B. Energieaudits und Verbrauchserfassung, sowie die Stärkung der Energieeffizienz als wesentlichen Grundpfeiler des staatlichen Handelns im Energie- und Klimabereich, um volkswirtschaftliche und budgetäre Nachteile zu vermeiden, die ansonsten nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand oder überhaupt nicht mehr zu beheben sind.
    Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1, in der Fassung der 1. Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 210, und 2. Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU, der Richtlinien 2009/119/EG und 2015/652/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 1, umgesetzt.
    [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Dokumentnummer=NOR40261155&FassungVom=&Abfrage=Bundesnormen&ResultFunctionToken=bd93522d-b255-4c0c-968a-bbd9350fbdd1&Position=1501&Sort=2%7CAsc&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=allgemeine&ShowPrintPreview=True ]
  • ISO 14001 Umweltmanagementsystem
    Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest. Diese beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung.

    Unternehmen sollen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses eine betriebliche UmweltpolitikUmweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt-)Ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden.

    Die ISO 14001 wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) als europäische Norm (EN) übernommen. Hierdurch besteht für alle Mitglieder der CEN die Verpflichtung, diese Norm unverändert zu übernehmen. In Österreich gilt die ÖNORM EN ISO 14001:2015-11-15.
  • ISO 45001 Arbeitschutzmanagementsystem (Occupational Health and Safety Management System)
    Die ISO 45001:2018 ist eine durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) im März 2018 veröffentlichte Norm und beschreibt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) sowie eine Anleitung zur Umsetzung.
    Sie legt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem fest und gibt Anleitungen für dessen Anwendung, um Organisationen in die Lage zu versetzen, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen verhindern und ihre Arbeitsschutzleistung proaktiv verbessern.
    ISO 45001 ist für jede Organisation anwendbar, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem einführen, umsetzen und aufrechterhalten möchte, um den Arbeitsschutz zu verbessern, Gefährdungen zu beseitigen und Arbeitsschutzrisiken (einschließlich Systemmängel) zu minimieren, Chancen im Bereich des Arbeitsschutzes zu nutzen und Nichtkonformitäten des Arbeitsschutzmanagementsystems in Verbindung mit ihren Tätigkeiten zu beheben.

    Österreich veröffentlichte am 15. März 2019 die dazugehörige österreichische ÖNORM ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“.
  • ISO 50001 Energiemanagementsystem
    Die ISO 50001 ist eine internationale Norm, die Organisationen und Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll; sie kann auch zum Nachweis eines mit der Norm übereinstimmenden Energiemanagementsystems durch eine Zertifizierung dienen. Sie wurde im Juni 2011 von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) veröffentlicht.
    Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist für alle Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 7,5 GWh ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
  • Geplantes EU-Lieferkettensorgfaltsgesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD): Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
    Unternehmen sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt, zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Außerdem müssen sie die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten, und zwar nicht nur bei den Zulieferern, sondern auch im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung und anderen Bereichen. Das CSDDD wird seitens der Branche grossteils bereits vorweggenommen.
    [ https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/sustainability-due-diligence-responsible-business/corporate-sustainability-due-diligence_en ]
  • Joint Alliance for CSR (JAC): Vereinigung von Telekommunikationsunternehmen zur Definition, Verankerung und Kontrolle von CSR-Kriterien in der Lieferkette
    Die Joint Alliance for CSR wurde 2010 von den Gründungsmitgliedern Deutsche Telekom, France Telekom und Telekom Italien ins Leben gerufen und hat seither weltweit Mitglieder dazugewonnen. JAC zielt darauf ab, die Umsetzung von Corporate Social Responsibility (CSR) Aspekten bei wichtigen multinationalen Zulieferern der ICT-Industrie zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Mitglieder teilen Best Practices und kombinieren ihre jeweiligen Ressourcen, um langfristig eine Verbesserung der internationalen CSR-Umsetzung auf verschiedenen Ebenen der ICT-Zulieferkette zu erreichen. 
    Seit der Gründung hat JAC die Anzahl der weltweiten Audits deutlich erhöht und dadurch für Einhaltung, Verbreitung und Verbesserung von CSR-Standards in der ICT-Zulieferkette gesorgt.
    [ https://jointallianceforcsr.org/ ]

Industry ESG Framework:
wurde internationalen Branchenverband GSMA entwickelt. Es umfasst und beschreibt derzeit 10 Kern-KPIs.
Die Stakeholder Capital Metrics des Weltwirtschaftsforums decken viele der Themen ab, die für die Mobilfunkbranche von Bedeutung sind. Die KPIs sollen diese universellen Metriken ergänzen und die wichtige, branchenspezifische Ebene der ESG-Berichterstattung bilden.

[Quelle: https://www.gsma.com/solutions-and-impact/connectivity-for-good/external-affairs/esg-metrics-for-mobile/, p. 16]
  • Global Reporting Initiative (GRI)
    GRI wurde 1997 von Ceres (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies, aktuell: Investors and Environmentalists for Sustainable Prosperity) in Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen gegründet. Die GRI arbeitet weltweit unter aktiver Beteiligung von Firmen, Menschenrechts-, Umwelt-, Arbeits– und staatlichen Organisationen und weiteren Anspruchsgruppen.

    Die GRI-Richtlinien sollen nachhaltige Entwicklung weltweit unterstützen und gleichzeitig Firmen, Regierungen, Investoren, Arbeitnehmern und einer interessierten Öffentlichkeit vergleichbare Entscheidungs- und Orientierungshilfen bieten. Sie sollen Unternehmen/Organisationen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten mit einem freiwilligen Rahmen für die Berichterstattung unterstützen. Durch die Festschreibung bestimmter Kennzahlen und Indikatoren zu wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen wird die Vergleichbarkeit der Berichte erhöht. Sie ergänzen damit das betriebliche bzw. institutionelle Nachhaltigkeitsmanagement und -controlling. Den Mitgliedern des Global Compact der Vereinten Nationen wird mittlerweile empfohlen, einen CSR– oder einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der nach den Richtlinien der GRI verfasst ist.
    [ https://www.globalreporting.org/ ]
  • United Nations Global Compact
    Global Compact oder auch United Nations Global Compact ist der englische Name für einen weltweiten Pakt (deutsch: Globaler Pakt der Vereinten Nationen), der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten.
    Die Teilnahme am Global Compact wird durch einen kurzen Brief an den UN-Generalsekretär begründet. Darin erklärt ein Unternehmen seinen Willen, sich darum zu bemühen, in Zukunft bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Diese Grundsätze sind in zehn Prinzipien gefasst; Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen …
  1. die international verkündeten Menschenrechte respektieren und ihre Einhaltung innerhalb ihrer Einflusssphäre fördern.
  2. sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.
  3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen.
  4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen.
  5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken.
  6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen.
  7. eine vorsorgende Haltung gegenüber Umweltgefährdungen einnehmen.
  8. Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen.
  9. zur Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ermutigen.
  10. gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Die unterzeichnenden Unternehmen sollen einen jährlichen Bericht darüber verfassen.
Weltweit über 13.000 Teilnehmer verpflichteten sich bis Mitte 2018 zu den zehn Prinzipien des Global Compact, davon etwa 10.000 Unternehmen. Da der Global Compact ein Multi-Stakeholder-Netzwerk ist, beteiligen sich neben Unternehmen auch Zivilgesellschaft, Forschungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kommunen.
[ https://unglobalcompact.org/ ]

  • OECD Due Diligence Guideance for Responsible supply chains of Minerals from conflict-affected and high-risk areas
    Dieser Leitfaden gilt für alle Unternehmen in der Mineralienlieferkette, die Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erze oder Mineralienderivate sowie Gold aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten liefern oder verwenden. Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht sollte zwar auf die jeweiligen Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens, z. B. seine Position in der Lieferkette, zugeschnitten sein, doch sollten alle Unternehmen eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder Konflikten beitragen.
    Zusätzlich zu den Grundsätzen und Prozessen für Unternehmen werden in diesem Leitfaden Sorgfaltsprozesse und -verfahren empfohlen, die von neu entstehenden branchenweiten Initiativen für die Lieferkette auf dem Weg zu konfliktsensiblen, verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken eingehalten werden sollten, und die die Entwicklung und Umsetzung von umfassenden Zertifizierungssystemen unterstützen und ergänzen können
    [ https://www.oecd.org/en/publications/oecd-due-diligence-guidance-for-responsible-supply-chains-of-minerals-from-conflict-affected-and-high-risk-areas_9789264252479-en.html ]
  • Responsible Minerals Initiative (RMI)
    Die Responsible Minerals Initiative (RMI) wurde 2008 von Mitgliedern der Responsible Business Alliance und der Global e-Sustainability Initiative gegründet und hat sich zu einer der meistgenutzten und angesehensten Ressourcen für Unternehmen aus verschiedenen Branchen entwickelt, die sich mit Fragen der verantwortungsvollen Mineralienbeschaffung in ihren Lieferketten beschäftigen.
    Heute beteiligen sich mehr als 400 Unternehmen und Verbände aus über 10 Branchen an der RMI. Die RMI stellt eine Vielzahl von Instrumenten und Ressourcen zur Verfügung, die Unternehmen dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen über die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien in ihren Lieferketten zu treffen. Diese Hilfsmittel und Ressourcen werden von verschiedenen Programmbereichen und Arbeitsgruppen erstellt.
    [ https://www.responsiblemineralsinitiative.org/ ]