Was ist ESG?
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Sozial) and corporate Governance (gute Unternehmensführung bzw, Regierungs- oder Amtsführung).
ESG sind Kriterien und Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Unternehmensführungen, öffentlichen Körperschaften, Regierungen und Behörden. ESG-Kriterien sind so konzipiert, dass sie in die Strategie eines Unternehmens eingebettet sind und die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Wertschöpfung für alle Interessengruppen des Unternehmens (wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geldgeber) berücksichtigen.
ESG umfasst drei Schlüsselbereiche, die bei der Analyse der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens bewertet werden:
- Umwelt (Environment): Dieser Aspekt bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, einschließlich Themen wie Klimawandel, Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement und Umweltverschmutzung. Unternehmen, die sich auf umweltfreundliche Praktiken konzentrieren und ihre ökologischen Auswirkungen minimieren, werden positiv im ESG-Rating bewertet.
- Soziales (Social): Der soziale Aspekt von ESG betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Gemeinschaften und anderen relevanten Stakeholdern. Dazu gehören Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Engagement in der Gemeinschaft. Unternehmen, die sozial verantwortlich handeln und sich um das Wohlergehen ihrer Stakeholder kümmern, erhalten positive Bewertungen.
- Governance: Governance bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Dies umfasst die Unternehmensführung, ethische Grundsätze, Integrität, Transparenz, Vorstandszusammensetzung, unabhängige Prüfung und die Einhaltung von Vorschriften. Unternehmen mit guter Governance-Struktur und -Praxis werden als vertrauenswürdig angesehen und erzielen eine höhere ESG-Bewertung.
Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit. Sie dient dazu, einheitliche Kriterien festzulegen, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich eingestuft werden können. Die Verbindung zwischen der EU-Taxonomie und ESG-Kriterien liegt in ihrer gemeinsamen Zielsetzung, Nachhaltigkeit zu fördern und Investoren, Unternehmen und Regierungen bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den ESG-Prinzipien zu unterstützen. Durch die Verbindung von EU-Taxonomie und ESG-Kriterien entsteht ein einheitlicher Rahmen für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und eine bessere Vergleichbarkeit von Informationen. Dies fördert Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf nachhaltige Praktiken und erleichtert Investoren und Unternehmen die Integration von ESG-Faktoren in ihre Entscheidungsprozesse.
[Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Environmental,_Social_and_Governance ]
Link zur EU-Taxonomieverordnung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj
Welche Rechtsvorschriften gibt es für ESG-Berichte?
Die EU legte mit dem ESG Legal Framework einen gesetzlichen Rahmen fest, der Europa insgesamt nachhaltiger gestalten soll. Das Rahmenwerk beinhaltet unter anderem die folgenden Verordnungen und Richtlinien: EU Green Deal, CSRD, SFDR, EU-Taxonomieverordnung, NFRD, CSDDD.
- European Green Deal (EGD):
Der European Green Deal ist ein Konzept der Europäischen Kommission, dessen Ziel es ist, Europa als ersten Kontinent überhaupt bis 2050 klimaneutral zu machen. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen vor, um den Netto-Ausstoß an Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren auf null zu senken. [Quelle: https://www.esgvolution.com/de/esg/gesetze/#:~:text=ESG%2DGesetze%20in%20K%C3%BCrze%3A&text=Das%20eine%20ESG%2DGesetz%20gibt,%2C%20SFDR%2C%20EU%2DTaxonomie. ]
- CSRD:
Die EU hat im Jahr 2014 die CSR-Richtlinie verabschiedet. Mit dieser Richtlinie müssen neben finanziellen auch nicht-finanzielle Angaben in die Berichterstattung von Unternehmen einbezogen werden. Somit werden etwa sozial und gesellschaftlich relevante ESG-Faktoren in den Fokus gerückt. 2021 folgte eine Neufassung der CSR Richtlinie vorgelegt, das eine deutliche Ausweitung des bestehenden Regelwerks vorsah und als Directive (EU) 2022/2464 (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022L2464 ]) 2022 in Kraft trat (siehe auch Kapitel „Inhaltliche Vorgaben für ESG-Berichte“) - SFDR:
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor, auch als „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) bezeichnet. Diese Verordnung wurde erlassen, um die Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu erhöhen und damit die Ausrichtung privater Investmentfonds auf nachhaltige Anlagen zu unterstützen. Die Verordnung trat 2021 in Kraft und wird durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, siehe oben sowie Kapitel „Inhaltliche Vorgaben für ESG-Berichte“) ergänzt, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist.
[https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj?locale=de ] - EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852:
Die EU-Taxonomie ist Teil des europäische „Green Deal“ und hat zum Ziel, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu erhöhen. Die Taxonomie-Verordnung ist dabei ein verbindliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Durch die verpflichtende Berichterstattung wird Nachhaltigkeit mit finanziellen Leistungsindikatoren gemessen.
Die EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852, die im Juni 2020 in Kraft getreten ist, der Climate Delegate Act [2021/2139] für die Umweltzeile Klimaschutz und Klimawandelanpassung, die zugehörigen Annexes I und UU sowie der ergänzende Delegated Act 2021 /21 78, der die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung festlegt, bilden aktuell den gesetzlichen Rahmen für die Berichterstattung.
[https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj?locale=de] - Non Financial Reporting Directive (NFRD; Richtlinie 2014/95/EU)
Im Jahr 2014 wurde von der EU die „Non Financial Reporting Directive“ (NFRD; Richtlinie 2014/95/EU) herausgegeben. In Österreich wurde die NFRD im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde. Betroffen sind große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und die an den Bilanzstichtagen im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 MitarbeiterInnen beschäftigen
[ https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/95/oj;
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nachhaltigkeit/unternehmen/nadiveg.html ; https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=BGBLA_2017_I_20&ResultFunctionToken=35d7e33b-bcea-4a9a-a67c-501c7ff9e15f&SearchInAsylGH=&SearchInAvn=&SearchInAvsv=&SearchInBegut=&SearchInBgblAlt=&SearchInBgblAuth=&SearchInBgblPd ]
Ein ESG-Bericht ist eine Unternehmensberichterstattung, bei der die Versprechen, Bemühungen und Fortschritte eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance, ESG) detailliert dargestellt werden. Er betrachtet die nachhaltigen und ethischen Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt sowie Gesellschaft und berichtet über die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung mit einer genauen qualitativen und quantitativen Darstellung der unternommenen Anstrengungen und der erwarteten Auswirkungen dieser Anstrengungen. Ein ESG-Bericht ist also ein Kommunikationsinstrument, das eine Organisation unterstützen kann, Informationen für Mitarbeiter, Investoren und Aufsichtsbehörden bereitzustellen.
Inhaltliche Vorgaben für ESG-Berichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Directive (EU) 2022/2464)
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, auch CSRD (eng. „Corporate Sustainability Reporting Directive“) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die einen neuen Rahmen für das Berichtswesen von europäischen Unternehmen schafft. Sie betrifft alle Umwelt-, Sozial- und Governance-Dimensionen (ESG) der Geschäftstätigkeit und steht in Verbindung mit anderen wichtigen EU-Regelungen.
Ihr Ziel ist die Einführung europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. Die Veröffentlichung nicht-finanzieller Nachhaltigkeitsinformationen soll es Finanzmärkten, der Zivilgesellschaft und Konsumenten ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistung von europäischen Unternehmen besser zu bewerten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2022/2464_(CSRD)
- European Sustainability Reporting Standard (ESRS)
regelt die Details der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen der Europäischen Union. Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die ESRS angenommen. die „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/European_Sustainability_Reporting_Standards ]
Es gibt 12 ESRS in den 4 Gruppen allgemeine, soziale, Umwelt und Governance Standards.
Mobile Industry ESG Framework
Da die internationalen Direktiven und Standards nur generelle Richtlinien vorgeben können, hat der internationale Branchenverband GSMA ein für die Mobilfunkbranche spezifisches Set an KPIs entwickelt, das die Schwerpunkte der Branche zielgerichtet abbildet und Vergleiche innerhalb der Branche ermöglicht. Das ESG Framework umfasst und beschreibt derzeit 10 Kern-KPIs.
ESG-Berichte der österreichischen Mobilfunkbranche
Dieses Kapitel enthält die Links zu den jeweiligen Nachhaltigkeitsberichten bzw., wo nicht verfügbar, zu den Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen.
- A1:
https://a1.group/de/esg/umwelt/ - Deutsche Telekom:
https://www.telekom.com/de/verantwortung - Drei:
https://www.drei.at/de/ueber-uns/verantwortung/ https://www.ckhutchisontelecom.com/en/sustainability/sustainabilityreports.php https://www.ckhutchisontelecom.com/en/sustainability/reports/TCFD_Report_2022.pdf - Huawei:
https://www.huawei.com/en/sustainability/sustainability-report - Kremsmüller:
https://www.kremsmueller.com/energiewende-umwelttechnik/ - LIWEST:
https://www.liwest.at/blog/internet/liwest-klimabuendnis - MS-CNS:
https://climate-id.com/de/AHYSI7
https://jobs.ms-cns.com/corporate-social-responsibility/ - Nokia:
https://www.nokia.com/about-us/sustainability/
https://www.hmd.com/de_at/sustainability (Hersteller der Nokia Endgeräte) - Samsung:
https://www.samsung.com/global/sustainability/ - SPL-Tele:
https://www.spl-tele.com/2191/Na_was_geht_ab_/25802/500_Tage_Nachhaltigkeit - ZTE:
https://www.zte.com.cn/global/about/exhibition/csrreport_23.html#csr23-report https://www.zte.com.cn/global/about/news/zte-scoops-2023-climate-leadership-award-a-list.html
https://www.zte.com.cn/global/about/news/ztes-sustainability-report-2023-highlights-advancing-digital-innovation-for-a-more-sustainable-future.html - FEEI:
- https://www.feei.at/wp-content/uploads/2023/03/bdo-balla-kreislaufwirtschaft-und-nachhaltigkeitsberichterstattung.pdf
- https://www.feei.at/aktuelles/webinar-der-neue-weg-wirtschaften-im-kreislauf/